Scientific Equipment Program
Wichtig
?ffnung des Calls mit Deadline 1. September 2025
Für Equipment Bedarf >CHF 50'000 im Jahr 2026 müssen die Forschenden ihre Antr?ge im Rahmen des Calls mit Deadline 1. September 2025 einreichen. Dieser Call steht ab Anfang Juli auf der eResearch Plattform zur Verfügung. Die Evaluation und die F?rderempfehlung werden von der Forschungskommission (inkl. externer Begutachtung) im November 2025 unter Verwendung des gesamten SEP-Budgets für 2026 durchgeführt. Es gelten die Download neuen Richtlinien (PDF, 228 KB) für das Scientific Equipment Program mit der Forschungskommission als Evaluationsgremium.
Equipment Bedarf im 2025
Für Equipment Bedarf im 2025 steht das Formular für Gesuche ≤CHF 50'000 zur Verfügung. Der Call für Antr?ge >CHF 50'000 fand im Januar 2025 statt und ist geschlossen.
Bevor Sie einen Antrag in eResearch einreichen, lesen Sie bitte die Guidelines sorgf?ltig durch. Achten Sie bitte darauf, dass Sie in eResearch das richtige Formular ausw?hlen, wenn Sie den Bewerbungsprozess starten. Für das SEP stehen zwei Formulare zur Verfügung: Eines für Gesuche ≤CHF 50'000 und eines für Gesuche >CHF 50'000.
Das Ziel des Scientific Equipment Program (SEP) ist es, die Erneuerung, Aktualisierung und Anschaffung neuer wissenschaftlicher und technologischer Ger?tschaften, einschliesslich Computerhardware, Software und Cloud-Services, an der ETH Zürich zu erleichtern. Das SEP konzentriert sich auf die Unterstützung exzellenter Forschung mit einem besonderen Augenmerk auf die geteilte Nutzung. Das Programm unterstützt nur Investitionen, die das Budget der Antragstellenden übersteigen.
Es k?nnen F?rdergesuche für folgende Investitionen eingereicht werden:
- Anschaffung (Neu- und Ersatzinvestitionen) und umfassende Reparaturen von wissenschaftlichen Ger?ten für Forschung und Lehre
- IT-Hardware für die Forschung einschliesslich Anteile an zentralen Rechenservern und Speicher
- Wissenschaftliche Software und Cloud-Dienste
- Maschinen in den Werkst?tten der Departmente
Eine Liste des gef?rderten Equipments ab 2024 finden Sie geschützte Seite hier.
Es gibt drei F?rderlinien:
- Gesuche ≤ CHF 50'000 werden von der Abteilung Forschungsinitiativen und -infrastrukturen bearbeitet. Gesuche unter 10'000 CHF werden nicht berücksichtigt.
- Gesuche > 50'000 CHF von Forschenden werden von der Forschungskommission der ETH Zürich beurteilt und von unabh?ngigen externen Experten begutachtet.
- Gesuche > CHF 50'000 von departementalen Plattformen und Werkst?tten werden von der Abteilung Forschungsinitiativen und -infrastrukturen bearbeitet (bei departementalen Werkst?tten in Zusammenarbeit mit techpool).
Für weitere Details wird auf die Download Richtlinien des Programms (PDF, 228 KB) verwiesen.
Die Hauptantragstellerin oder der Hauptantragsteller muss zu mindestens 50% an der ETH Zürich angestellt sein. Die Stelle muss unbefristet oder für mindestens drei Jahre nach dem Einreichungsdatum garantiert sein.
Gesuche werden nur berücksichtigt, wenn sie den Download Richtlinien des Programms (PDF, 228 KB) entsprechen. Vor allem muss das beantragte Equipment den Zielen des Programms entsprechen und die beantragte Summe muss das eigene Budget des Antragstellenden übersteigen. Nicht den Richtlinien entsprechende Antr?ge werden aus formalen Gründen abgelehnt.
Alle Antr?ge müssen elektronisch über eResearch eingereicht werden.
Ausserhalb der Bürozeiten kann bei Problemen mit der elektronischen Einreichung keine Unterstützung geleistet werden.
Die Frist für die Einreichung von Gesuchen, die CHF 50'000 übersteigen, ist der 1. September, 17:00 Uhr Schweizer Ortszeit. Gesuche unter CHF 50'000 k?nnen das ganze Jahr über zwischen dem 15. Januar und dem 30. November eingereicht werden.
Der Hauptantragsteller oder die Hauptantragstellerin wird in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist über den Entscheid benachrichtigt. Gesuche, die 500'000 CHF übersteigen, müssen in der Schulleitung der ETH Zürich besprochen werden und k?nnen daher eine l?ngere Bearbeitungszeit beanspruchen.