Arbeiten im internationalen Kontext
Die internationale Zusammenarbeit und Forschung erfordert oft r?umliche Flexibilit?t. Zudem ist Mobilit?t zunehmend wichtig, um famili?ren und/oder pers?nlichen Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Für die Arbeit aus dem Ausland sind einige Bedingungen zu beachten.
Grunds?tzlich gilt: Mitarbeitende der ETH Zürich haben ihren Arbeitsort an einem ETH-Standort in der Schweiz und erbringen ihre Arbeitsleistung in der Schweiz. Die Arbeit im Ausland ist zeitlich begrenzt und abh?ngig von der Destination.
- Die nachfolgenden Informationen richten sich an ETH-Mitarbeitende, die in der Schweiz angestellt sind.
- Für die Professorinnen und Professoren der ETH ist diesbezüglich die Abteilung Beratung Professorinnen und Professoren zust?ndig.
- Mitarbeitende, die in Singapur angestellt sind, unterliegen den Bestimmungen des Singapur-ETH Centre.
Gesch?ftsreisen und l?ngere Entsendungen ins Ausland
Gesch?ftsreisen sind Kurzaufenthalte ausserhalb der Schweiz im Namen und Auftrag der ETH Zürich von maximal vier Wochen. Als Gesch?ftsreise z?hlt typischerweise der Besuch einer ausl?ndischen Konferenz oder eines Kongresses.
Für Gesch?ftsreisen ist keine Meldung an die HR Sachbearbeitung erforderlich.
Verlangt die Destination der Gesch?ftsreise eine Entsendebescheinigung, kann diese nachgereicht werden. Melden Sie sich hierfür bei Ihrem:Ihrer HR Sachbearbeiter:in.
Eine Entsendung liegt vor, wenn Mitarbeitende aus beruflichen Gründen sowie im Namen und Auftrag der ETH Zürich ins Ausland reisen und nach ihrer Rückkehr weiterhin für die ETH Zürich in der Schweiz t?tig sind.
Entsendungen mit einer Dauer von maximal vier Wochen gelten ETH-intern als Gesch?ftsreise und unterliegen keiner Bewilligungspflicht.
Entsendungen ab vier Wochen sind bei der zust?ndigen HR Sachbearbeitung zu beantragen. ?blicherweise ist dies zum Beispiel bei l?ngeren Forschungsarbeiten oder der Ausführung eines Auftrags an einer ausl?ndischen Universit?t der Fall. Wichtige Hinweise zu einem solchen Antrag finden Sie im n?chsten Punkt.
Kontaktieren Sie mindestens vier Wochen vor dem geplanten Start der Entsendung Ihre:n HR Sachbearbeiter:in und erg?nzen Sie die folgenden Angaben zu den zu entsendenden Mitarbeitenden.
- Vorname und Name
- Nationalit?t
- Destination (Land, in welches die Person für die Arbeitsleistung reist)
- Dauer des Auslandaufenthaltes (genaue Ein- und Ausreisedaten)
- Bleibt der:die Mitarbeiter:in nach dem Auslandeinsatz an der ETH Zürich in der Schweiz angestellt?
Die HR Sachbearbeiter:innen prüfen und kl?ren die Details zum Entsendestatus. Anschliessend beantragen sie die Entsendebest?tigung bei den zust?ndigen Beh?rden. Diese wird den Mitarbeitenden zugestellt.
Die Entsendebest?tigung muss bei der Einreise ins Entsendungsland mitgeführt werden.
Standortunabh?ngiges Arbeiten im Ausland – aus privaten Gründen
Standortunabh?ngiges Arbeiten liegt vor, wenn ETH-Mitarbeitende regelm?ssig oder gelegentlich von ausserhalb der R?umlichkeiten der ETH in der Schweiz oder im Ausland arbeiten. In beiden F?llen sind, zus?tzlich zur Vereinbarung mit der vorgesetzten Person, gewisse Bedingungen einzuhalten:
Standortunabh?ngiges Arbeiten in der Schweiz
Standortunabh?ngiges Arbeiten im Ausland
Die Arbeitsleistung für die ETH Zürich ist grunds?tzlich in der Schweiz zu erbringen. Standortunabh?ngige Arbeit aus dem Ausland ist auf privaten Wunsch und in gut begründeten F?llen (z.B. famili?re Gründe) für maximal zwei Wochen pro Kalenderjahr, d.h. 10 Arbeitstage bei einem Besch?ftigungsgrad von 100 Prozent, m?glich sofern die folgenden Bedingungen alle eingehalten sind:
- Die Bedingungen für standortunabh?ngige Arbeit werden sinngem?ss für das Arbeiten aus dem Ausland eingehalten, z.B. zu Datensicherheit, Arbeitsumgebung und Erreichbarkeit.
- Je nach Konstellation Ihrer Nationalit?t und der Destination, aus der Sie arbeiten, müssen die Bedingungen gem?ss rechter Spalte vor Arbeitsbeginn erfüllt sein:
* Die Best?tigung von holen Sie via E-Mail ein, unter Angabe des Zeitraumes (max. zwei Wochen) und mit dem Einverst?ndnis der vorgesetzten Person.
Weitere Hinweise
- Für die Arbeit im Wohnsitzland von Grenzg?nger:innen gelten besondere Bestimmungen.
- Mitarbeitende der ETH Zürich haben keinen Anspruch auf standortunabh?ngiges Arbeiten aus dem Ausland.
Nein, ETH-Mitarbeitende haben einen ?ffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag, der den Arbeits- und Wohnort der Mitarbeitenden in der Schweiz verlangt. Auch das Schreiben einer Dissertation im Ausland f?llt unter diese Bestimmung und ist nicht erlaubt, denn dies gilt als bezahlte Arbeit an der ETH Zürich.
Um private Mobilit?t ins Ausland zu erm?glichen, erlaubt die ETH den Mitarbeitenden für eine begrenzte Zeit von maximal zwei Wochen pro Kalenderjahr aus dem Ausland zu arbeiten, sofern die oben aufgeführten Bedingungen eingehalten sind.
Wohnsitz im Ausland
Nein, denn bei einer Anstellung an der ETH Zürich ist der offizielle Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Die Arbeit aus dem ausl?ndischen Heimatland oder einer anderen ausl?ndischen Destination ist dann nur unter den oben aufgeführten Bedingungen m?glich.
Ausnahme: Für die Arbeit im Wohnsitzland von Grenzg?nger:innen gelten besondere Bestimmung.
Ja, dies ist grunds?tzlich für Mitarbeitende mit Ausweis G (Grenzg?ngerbewilligung) und Nationalit?t EU/EFTA m?glich. Die Bedingungen dafür finden Sie unter Standortunabh?ngiges Arbeiten im Wohnsitzland – für Grenzg?nger:innen.