Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Kennzeichnungsmaterial

Der Arbeitgeber stellt Pers?nliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung, wenn immer eine T?tigkeit an einem Studien- oder Arbeitsplatz dies notwendig macht. Die Benutzung der PSA ist obligatorisch und ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge. Als PSA gelten u.a.:

  • Anseilschutz
  • Gasmasken und Partikelfiltermasken
  • Geh?rschutz
  • Handschuhe
  • Kopfschutz
  • Schutzbrille
  • Schutzkleidung
  • Sicherheitsschuhe ? Schuhbus

Für eine Beratung k?nnen Sie sich an SGU wenden:

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