Grundlagen
Solche Arbeiten (z.B. Masterarbeit) gelten immer als ETH-Arbeiten, auch wenn sie ausserhalb der ETH recherchiert und geschrieben wurde. Diese Arbeiten müssen in myStudies an der ETH registriert sein.
Sie müssen:
- Ihre Betreuung an der ETH Zürich, Ihre Betreuung an Ihrer Gasthochschule sowie die Studienadministration in Ihrem ETH-Departement einbeziehen;
- sich frühzeitig über die richtigen Schritte und Fristen im Departement informieren für die Anerkennung Ihres Projekts / Ihrer Studienarbeit;
- Vorgaben zum Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz beachten.
- Ihr Departement entscheidet über die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen. Wenden Sie sich darum frühzeitig vor dem Auslandsaufenthalt an Ihr Departement (Studienadministration).
- Kl?ren Sie, welche Voraussetzungen Ihr Departement für die Anrechnung hat (z.B. welche Form die Best?tigung Ihrer Leistungen haben muss).
- Sie ben?tigen das Einverst?ndnis Ihres Departements für ein Projekt oder Praktika ausw?rts: Mobilit?tsverantwortliche, Praktikumsbetreuung – je nach Studiengang und Vorhaben.
- Das Gastorganisation legt den Status fest, der Auswirkungen auf die Bewerbung, Gebühren, Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Einreise, Aufenthaltsrecht etc. hat.
- Sie sind verantwortlich für die fristgerechte Bewerbung respektive Anmeldung.
- Die Mobilit?tsstelle unterschreibt keine Dokumente. Gegebenenfalls unterschreibt Ihr Departement Dokumente.