Rückkehr an ETH Zürich

Kurz vor und nach der Rückkehr gibt es Dinge zu erledigen.

Allgemein

Ihr Departement (Studienadministration) legt fest, welche Leistungen anrechenbar sind. Nehmen Sie m?glichst zeitnah nach Ihrem Aufenthalt Kontakt auf und übermitteln Sie allenfalls vereinbarte Unterlagen (Leistungsüberblick o.?.).

Für Studierende mit Stipendium der Mobilit?tsstelle

Nachdem Sie die Schlussdokumente hochgeladen haben, prüft die Mobilit?tsstelle sie. Nach positiver Prüfung veranlasst die Mobilit?tsstelle die Auszahlung des Restbetrags Ihres Stipendiums.

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