4. Studienplan
Der Studienplan ist entscheidend für die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen.
- Die vorl?ufige Kursliste, die Teil Ihrer Bewerbung gewesen ist, ist die Grundlage für Ihren Studienplan. Inhaltliche Abweichungen sind erlaubt.
- Der Studienplan sollte die an der ETH verpassten Unterrichtseinheiten ganz oder weitgehend ersetzen. Der Umfang sollte in der Regel mind. 20 ECTS pro Semester betragen. Falls die Partnerhochschule h?here Minimal- und / oder eine Maximalbelegung definiert hat, gelten die.
- Das Studium soll durch einen Austausch nicht verl?ngert werden. Es ist aber m?glich, dass Sie im Austausch keine 20 ECTS erbringen (k?nnen) und Sie Ihre Studienplanung an der ETH anpassen müssen, um in anderen Semestern mehr Kreditpunkte erwerben zu k?nnen.
- Die Mehrheit der im Austausch erbrachten Leistungen sollten für Ihr ??Studium anerkannt werden, weshalb die gew?hlten Kurse den Anforderungen Ihres Departements entsprechen müssen. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Abreise nicht genügend solcher Kurse finden, kann es zu einer Absage des Austauschs kommen.
- Kl?ren Sie mit Ihren Mobilit?tsverantwortlichen vor der Bewerbung, was Ihnen mit wie vielen ECTS angerechnet werden kann (Umrechnung der Kreditpunkte der Partnerhochschule in ECTS). Falls die Umrechnung in Zusammenarbeit mit Professor:innen oder Tutor:innen erfolgt, kl?ren Sie, wer im Departement definitiv entscheidet. Es kann sein, dass Ihr Studiengang zus?tzlich dazu ein Tutor Agreement verwendet oder Sie die Anrechnung durch einzelne Dozierende best?tigen lassen müssen.
- Sie erfassen den Studienplan in Mobility-Online.
Schweizer Partnerhochschulen (Schweizer Mobilit?t)
keine Vorgaben
Europ?ische Partnerhochschulen (SEMP, ehemals Erasmus)
Prüfen Sie, ob es Vorgaben gibtAussereurop?ische Partnerhochschulen (weltweite Programme)
Prüfen Sie die Vorgaben- Informieren Sie sich selbstst?ndig über das Kursangebot Ihrer Partnerhochschule und beachten Sie allf?llige Restriktionen (u.a. Zulassungsbedingungen für jeweilige Studienstufe).
- M?glicherweise helfen Ihnen Studienberichte ehemaliger Austauschstudierender in der International Knowledge Base bei Ihrer Wahl. (Die Studienberichte beinhalten teilweise Aussagen zu Vorlesungen.)
- Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Kurswahl haben, kontaktieren Sie Ihre Mobilit?tsverantwortlichen.
- Maximal drei KP k?nnen Sie belegen und sich anrechnen lassen.
- Sie müssen vorg?ngig die Bewilligung der Studiendirektion Ihres Studiengangs und der Unterrichtskommission einholen.
- Kontaktieren Sie das Studiensekretariat D-GESS frühzeitig mit folgenden Angaben: Partnerhochschule, Fach und Inhalt, Semesterwochenstunden, Art des Leistungsnachweises.
Grunds?tze
- Die Austauschprogramme legen unterschiedliche Bedingungen fest. Prüfen Sie, was für Ihr Programm gilt.
- Eine extern angefertigte Studienarbeit (z.B. Master-Arbeit) z?hlt als ETH-Arbeit.
- Eine ETH-Professur muss die Arbeit gem?ss den ETH-Richtlinien bewerten und benoten, wobei sich diese Bewertung auf die der Partnerhochschule abstützen kann.
- Besprechen Sie Erwartungen (z.B. Bericht, Pr?sentation) und Termine frühzeitig mit den Betreuungspersonen an der ETH und an der Partnerhochschule.
Vorgehen in Mobility-Online
- Erfassen Sie alle Projekte als Lehrveranstaltungseinheit. In separatem Schritt k?nnen Sie genauere Angaben zum Projekt machen, u.a. Anzahl voraussichtlich angerechneter Kreditpunkte.
- Laden Sie Best?tigungen beider Betreuungen (Professur an der ETH und an der Partnerhochschule) auf Englisch als PDF bei den Dokumenten hoch.
- Gegebenfalls müssen Sie den Studienplan w?hrend den ersten Wochen des Austauschsemesters anpassen. Sobald diese Funktion in Mobility-Online ge?ffnet ist, werden Sie darüber per E-Mail informiert.
- Grosse ?nderungen müssen Sie vorab mit Ihren Mobilit?tsverantwortlichen (und allenfalls auch Tutor:innen) besprechen.
- Reichen Sie nur definitive ?nderungen ein, damit Ihre Mobilit?tsverantwortlichen den Studienplan nicht mehrfach prüfen müssen.
- Sie erhalten das bewilligte Learning Agreement per E-Mail zugeschickt, nachdem Ihre Mobilit?tsverantwortlichen Ihren Studienplan bewilligt haben.